Unsere allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen

Haus- und Postanschrift

Hotel KLOSTERPOST
Fam. Schempf GbR
Klosterstraße
75433 Maulbronn

Telefon: +49 7043  108-0

Fax: +49 7043  108-9

Email: info@klosterpost.de
Internetadresse: www.klosterpost.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen *)

§1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§2 Vertragsabschluß, -partner, -haftung

1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltungen 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

§4 Rücktritt des Hotels

1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls * höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; * Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden; * das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; * ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

3. Entsprechend §5 Abs. 2 dieser AGB kann das Hotel mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Veranstaltungstermin den Vertrag kündigen. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts fristgerecht in Kenntnis zu setzen.

4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

§5 Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)

1 . Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

2. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

3. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3gängige Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt.

4. Ersparte Aufwendungen nach 2. und 3. sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale, dem Hotel-Restaurant der eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Sofern das Engagement eines Musikers/Künstlers vereinbart ist und der Veranstalter tritt von dieser Vereinbarung zurück, sind vom Veranstalter 500 € als Schadensersatz an das Hotel-Restaurant zu bezahlen.

§6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1 . Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muß spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt.

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, daß dies dem Veranstalter unzumutbar ist.

5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlußzeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

§7 Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Spezielle Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Bei Missachtung dieses Gebotes wird eine Entschädigung (Konventionalstrafe) i.H.v. 500 € in Rechnung gestellt. Bei Kuchen wird eine Kuchengedeckpauschale lt. Preisliste berechnet, sowie eine seperate Vereinbarung wegen Salmonellenrisiken abgeschlossen.

§8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

§9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen; dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterläßt der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

§10 Haftung des Veranstalters für Schäden

1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Das Abfeuern eines Feuerwerks ist ausschließlich bei Buchung vom Hotel-Restaurant gestattet. Bei Nichtbeachtung wird eine Vertragsstrafe von € 500 berechnet.

3. Das Anbringen von Schildern, Luftballons, Schleifen etc. an Bäumen und Verkehrsschildern auf den Zufahrtsstraßen ist nicht erlaubt. Nichteinhaltung ziehen Schadensersatzforderungen der jeweiligen privaten Grundstückseigentümer mit sich.

4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

5. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

6. Es gilt deutsches Recht.

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

*) Geschäftsbedingungen des Fachverbandes IHA-Hotels Deutschland e.V., Bonn

§11 Stornobedingungen Hotelzimmer

Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und schriftlich vom Hotel zugesagt worden ist.
Stornierungsfristen
Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Stornofristen:

Individualreisende
– bis 10 Uhr am Anreisetag kann die Buchung kostenlos storniert werden.
Bei späterer Stornierung werden 80 % der Kosten (ohne Frühstück) für die erste Nacht fällig.
– bei Nichtanreise werden 100 % der Kosten für die erste Nacht fällig.
– ein Rücktritt durch den Kunden bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann
zu zahlen, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

An Wochenenden in der Hauptsaison (Mai bis Oktober) gelten folgende besondere Stornierungsfristen
– die Reservierung ist bis zu 4 Wochen vor Anreise kostenfrei stornierbar. Bei Stornierung danach werden 80 % des Zimmerpreises (ohne Frühstück) fällig.
– bei Nichtanreise ohne vorherige schriftliche Stornierung werden 100 % des Gesamtpreises fällig.
– ein Rücktritt durch den Kunden bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann
zu zahlen, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Bei Gruppenreservierungen gelten gesonderte Vereinbarungen welche je nach Reisezeit und Dauer gesondert
mit dem Hotel vereinbart werden müssen.

Zimmerbereitstellung, -rückgabe
– die Zimmer können am Anreisetag ab 15 Uhr bezogen werden.
Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
– reservierte Zimmer müssen am Anreisetag bis 18 Uhr (Sonn- und Feiertags bis 15 Uhr)
bezogen sein, oder das Hotel ist schriftlich über eine Spätanreise zu informieren.
Andernfalls kann das Hotel über die bestellten Zimmer frei verfügen.
– am Abreisetag sind die Zimmer bis 10 Uhr (Montag bis Freitag) und 11 Uhr (Samstag, Sonntag und an Feiertagen)
geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel auf Grund der verspäteten Räumung des Zimmers bis
16 Uhr 50 % des Preises in Rechnung stellen, nach 16 Uhr 100 %.
Bei vorheriger schriftlicher Absprache kann das Zimmer länger bereit gestellt werden.

Bezahlung
– die Kosten sind spätestens am Abreisetag vor Ort zu begleichen
(Barzahlung, VISA, Master-/Eurocard, EC-Karte).
– Kostenübernahmen werden nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch das Hotel anerkannt.

§12 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind uwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel-Restaurant.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotel-Restaurants. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotel-Resaturants. Zuständiges Gericht und Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. Schempf GBR, Maulbronn

4. Es gilt das deutsche Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Plattform zur Online-Streitbeteiligung der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/